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WM 2030: Spanischer Experte bestätigt: Ausschluss Marokkos aus der gemeinsamen Bewerbung unmöglich

Sportrecht sichert Marokkos Platz im Bewerbungsdossier für die WM 2030

Angesichts der laufenden Debatten über die Zukunft der gemeinsamen Ausrichtung der Fußball-Weltmeisterschaft 2030 hat der spanische Sportrechtsexperte Adrián Botía entscheidende rechtliche Klarstellungen abgegeben, die die Spekulationen über einen möglichen Ausschluss Marokkos aus dem gemeinsamen Dossier mit Spanien und Portugal beenden. Botía betonte, dass ein solcher Schritt rechtlich und organisatorisch ausgeschlossen sei, da das Dossier auf strengen Regeln basiere, die keinen Spielraum für Interpretationen ließen.

FIFA-Regeln stehen über politischen Erwägungen

Der spanische Experte erklärte, dass das Bewerbungsdossier das Stadium der „änderbaren Kandidatur“ hinter sich gelassen habe und nach der offiziellen Bestätigung durch den FIFA-Rat den Status eines festen Rechtsstatus erreicht habe. Diese internationale Anerkennung bedeutet, dass das Dossier nun eine integrierte Einheit ist, die ausschließlich den FIFA-Regularien unterliegt und nicht aufgrund politischer Positionen oder bilateraler Absprachen außerhalb des Rahmens der internationalen Instanz verändert werden kann.

Unmöglichkeit einer Trennung der drei Partner

Nach dieser juristischen Analyse sind die drei nationalen Verbände (Marokko, Spanien und Portugal) derzeit als ein geschlossener Block innerhalb eines einheitlichen Organisationsprojekts akkreditiert, das alle Bewertungsphasen erfolgreich durchlaufen hat. Botía wies darauf hin, dass die FIFA-Regularien alle Parteien zur Einhaltung der festgelegten Verfahren verpflichten. Er bekräftigte, dass der Versuch, ein Land auszuschließen oder die Zusammensetzung des Dossiers zu ändern, nur auf komplexen, von der FIFA festgelegten rechtlichen Verfahren basieren könnte, was Marokkos Position im internationalen Sportrecht fest verankert und schützt.

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