Hochgeschwindigkeitszug-Verbindung zwischen Marrakesch und Agadir erreicht entscheidende Phase bei Grundstücksangelegenheiten

Ein entscheidender rechtlicher Schritt für die Realisierung der Bahnlinie zwischen Marrakesch und Agadir
Das Projekt der Bahnverbindung zwischen Marrakesch und Agadir hat nach der Veröffentlichung des Dekrets Nr. 2.26.605 im Amtsblatt eine wichtige technische und rechtliche Phase erreicht. Diese Maßnahme, die am 1. September 2026 in Kraft trat, erklärt das Projekt für den Bau einer Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen den beiden Städten zum „öffentlichen Nutzen“. Dies ebnet den Weg für die zuständigen Behörden, die administrativen Verfahren für die betroffenen Grundstücke einzuleiten.
Details zum Dekret und neue Bahnstrecken
Das Dekret umfasst nicht nur die Strecke Marrakesch-Agadir, sondern auch eine zweite Linie, die Chichaoua mit Essaouira verbindet. Diese Projekte liegen im Zuständigkeitsbereich der Regionen Marrakesch-Safi und Souss-Massa. Die Trassenführung wurde präzise festgelegt, wobei die Umsetzung in der Verantwortung des Verkehrsministers liegt.
Enteignungskontext und Entwicklungsperspektiven
Die Entwicklung basiert auf dem Gesetz Nr. 7.81 über die Enteignung aus Gründen des öffentlichen Nutzens. Dies ist ein obligatorischer Schritt vor Beginn der Entschädigungsverfahren. Die Bahnlinie soll einen strategischen Mehrwert für den Transport in Marokko darstellen und den Tourismus sowie die Wirtschaft in den südlichen Regionen nachhaltig fördern.
Position des Ministeriums und Finanzierung
Verkehrsminister Abdessamad Kayouh erklärte, dass die Studien für dieses 55 Milliarden Dirham schwere Projekt bereits abgeschlossen seien. Der Fokus liegt nun auf der Mittelbeschaffung und dem Aufbau strategischer Partnerschaften.
Erläuterung zum „öffentlichen Nutzen“
Experten betonen, dass die Erklärung des öffentlichen Nutzens nicht den sofortigen Baubeginn bedeutet. Es handelt sich um einen vorbereitenden rechtlichen Rahmen, der komplexen technischen Schritten wie Enteignungen und Entschädigungsregelungen vorausgeht.





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